Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets
Mit der Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 € steht der Region AueLand voraussichtlich auch 2023 ein Förderinstrument zur Verfügung, das sich vor allem an Vereine richtet.
Im Rahmen des Regionalbudgets 2023 zur Einreichung von Kleinprojekten gibt es vorbehaltlich der Budgethöhe zwei Einreichungsfristen:
- 15.04.2023
- 15.07.2023
Vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung umfasst der Aufruf ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten. Förderfähig sind Projekte, die eine Gesamtsumme von 20.000 € nicht überschreiten, der Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen und im Jahr 2023 durchgeführt und abgerechnet werden können. Mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, z.B. Nutzungs- und Gestattungsverträge, auf denen die Maßnahme stattfinden soll oder Angebotsvergleiche. Für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein.
Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Projekt mit bis zu 80% durch die GAK-Mittel gefördert werden, mind. 20 % muss der Antragsteller aus eigener Tasche hinzugeben.
Förderfähig sind z. B. Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- die Gestaltung von Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern
- Erhalt und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Mehrfunktionshäusern (z.B. für Jugend- oder Seniorenarbeit, Projekte von Ehrenamtlichen)
- Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
- Infrastrukturmaßnahmen im Tourismus, zur Verbesserung des kulturellen Angebots oder von Natur und Umwelt
- Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Grundversorgung
Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Personalleistungen, Unterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen des laufenden Betriebs.
Interessierte Projektträger können nach einem Vorgespräch ihre Projektideen bei der LAG AueLand einreichen. Das Antragsformular finden Interessierte - neben weiteren wichtigen Informationen zum Regionalbudget - hier auf unserer Homepage.
Für Fragen und Tipps rund um die Beantragung stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes in NRW. Hierfür werden Fördermittel des Bundes bereitgestellt. Der Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK): Förderung der ländlichen Entwicklung« lautet der Titel der Fördermöglichkeit für die Regionen.